Pflegebedürftigen Menschen steht ein umfängliches Budget für die Inanspruchnahme von Tagespflege zur Verfügung.
Eine Zuzahlung fällt daher meistens geringer aus als gedacht - oftmals ist sogar gar keine Zuzahlung zu leisten.
Ganz genau können wir das natürlich erst sagen, wenn wir Sie und Ihre Situation besser kennen.
Kommen Sie vorbei!
Wir beraten Sie gerne und sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich.
Ihre Pflegekasse beteiligt sich in hohem Maße an den Kosten. Vom jeweiligen Pflegegrad abhängig steht Ihnen monatlich ein Leistungsbetrag für die Nutzung einer Tagespflege zu - zusätzlich und in voller Höhe neben dem Pflegegeld oder der ambulanten Sachleistung bzw. Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst.
Pflegegrad | Leistungsbetrag in Euro |
Pflegegrad 1 | - * |
Pflegegrad 2 | 689 |
Pflegegrad 3 | 1.298 |
Pflegegrad 4 | 1.612 |
Pflegegrad 5 | 1.995 |
* Entlastungsbetrag bis 125 € |